Bei der Kündigung eines Mietobjekts werden zwei Fälle
unterschieden:
- Die terminliche Kündigung
- Die ausserterminliche Kündigung
Eine terminliche Kündigung erfolgt, wie der Name schon
sagt, frist und termingerecht auf einen im Vertrag definierten
Kündigungstermin.
Von einer ausserterminlichen Kündigung spricht man, wenn
die vereinbarte Kündigungsfrist oder der vereinbarte
Kündigungstermin nicht eingehalten wird.
Bezüglich möglichen Kündigungsterminen existieren
- nebst Ausnahmen - zwei Vertragstypen: einerseits den Vertragstyp
mit zwei Kündigungsterminen pro Jahr, nämlich der
30. April und der 31. Oktober, andererseits der Vertragstyp
der die Kündigung auf jedes Monatsende erlaubt. Beide
Vertragstypen weisen eine Kündigungsfrist von 3 Monaten
auf.
Eine Kündigung auf den 31. Oktober, welche am 31. August
bei uns eintrifft wäre also in beiden Fällen ausserterminlich,
da die Kündigungsfrist von drei Monaten nicht eingehalten
wird.
Eine Kündigung auf den 30. November, welche am 31. August
bei uns eintrifft wäre terminlich im Falle eines Mietvertrages,
welcher die Kündigung auf jedes Monatsende erlaubt, und
ausserterminlich im Falle eines Mietvertrages, welcher nur
die beiden Kündigungstermine 30. April und 31. Oktober
kennt.
Falls Sie ausserterminlich kündigen, so müssen
Sie einen solventen Nachmieter stellen. Sie können erst
ab dem Beginndatum des neuen Mietverhältnisses mit dem/der
NachmieterIn aus der Haftung entlassen werden.
Ob terminlich oder ausserterminlich, wir empfehlen
Ihnen zur Kündigung die Verwendung unseres standardisierten
Kündigungsformulars. |