Wie kann ich meine Wohnung kündigen?
   
 

Bei der Kündigung eines Mietobjekts werden zwei Fälle unterschieden:

  1. Die terminliche Kündigung
  2. Die ausserterminliche Kündigung

Eine terminliche Kündigung erfolgt, wie der Name schon sagt, frist und termingerecht auf einen im Vertrag definierten Kündigungstermin.
Von einer ausserterminlichen Kündigung spricht man, wenn die vereinbarte Kündigungsfrist oder der vereinbarte Kündigungstermin nicht eingehalten wird.

Bezüglich möglichen Kündigungsterminen existieren - nebst Ausnahmen - zwei Vertragstypen: einerseits den Vertragstyp mit zwei Kündigungsterminen pro Jahr, nämlich der 30. April und der 31. Oktober, andererseits der Vertragstyp der die Kündigung auf jedes Monatsende erlaubt. Beide Vertragstypen weisen eine Kündigungsfrist von 3 Monaten auf.

Eine Kündigung auf den 31. Oktober, welche am 31. August bei uns eintrifft wäre also in beiden Fällen ausserterminlich, da die Kündigungsfrist von drei Monaten nicht eingehalten wird.
Eine Kündigung auf den 30. November, welche am 31. August bei uns eintrifft wäre terminlich im Falle eines Mietvertrages, welcher die Kündigung auf jedes Monatsende erlaubt, und ausserterminlich im Falle eines Mietvertrages, welcher nur die beiden Kündigungstermine 30. April und 31. Oktober kennt.

Falls Sie ausserterminlich kündigen, so müssen Sie einen solventen Nachmieter stellen. Sie können erst ab dem Beginndatum des neuen Mietverhältnisses mit dem/der NachmieterIn aus der Haftung entlassen werden.

Ob terminlich oder ausserterminlich, wir empfehlen Ihnen zur Kündigung die Verwendung unseres standardisierten Kündigungsformulars.

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