Der neue Lohnausweis wurde auf den 1. Januar 2007 definitiv
eingeführt. Damit ein reibungsloser Ablauf in der umfassenden
Lohnverarbeitung und Saläradministration sichergestellt
ist, müssen die Lohn- und Finanzbuchhaltung, die Entlöhnungssysteme,
die Spesenreglemente, die Arbeitsverträge und die Informatik
analysiert und harmonisiert werden.
Die Spezialisten der Von Graffenried AG Treuhand stehen
Ihnen für die individuelle Beratung bei der Einführung
des neuen Lohnausweises und der Ausarbeitung eines Spesenregelementes
bis zum vollständigen Outsourcing der Saläradministration
gerne zur Verfügung.
Detaillierte Informationen zur Einführung des neuen Lohnausweises
finden Sie hier.
Die Steuerbehörden haben zum neuen Lohnausweis Wegleitungen
sowie zum Spesenreglement Muster veröffentlicht, welche
Sie hier finden: